Nicht beschwert bei gericht
Definition
"Nicht beschwert bei Gericht" ist ein juristischer Begriff, der sich auf den Zustand bezieht, in dem eine Partei keine formale Klage oder Beschwerde bei einem Gericht eingereicht hat. Dies bedeutet, dass die betreffende Person oder Institution keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat, um eine Entscheidung des Gerichts anzufechten oder eine Klage einzureichen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Nebenklage hat die Entscheidung des Gerichts nicht beschwert bei Gericht.
- Da die Frist für die Einreichung einer Beschwerde abgelaufen ist, gilt der Fall als nicht beschwert bei Gericht.
- Der Angeklagte blieb ruhig, da er nicht beschwert bei Gericht war und somit keine zusätzlichen rechtlichen Konsequenzen zu erwarten hatte.
- Trotz der Unzufriedenheit mit dem Urteil wurde keine weitere Beschwerde eingelegt, sodass der Fall als nicht beschwert gilt.