Ppa bei der unterschrift
Definition
Der Begriff "ppa" bei der Unterschrift steht für "per procura". Es handelt sich hierbei um eine rechtliche Abkürzung, die angibt, dass eine Person im Namen einer anderen Person oder Organisation handelt. Die Verwendung von "ppa" zeigt an, dass die unterschreibende Person bevollmächtigt ist, die entsprechenden Handlungen durchzuführen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Geschäftsführer hat die Unterlagen mit "ppa" unterschrieben, um anzuzeigen, dass er im Auftrag des Unternehmens handelt.
- Bei der Unterzeichnung des Vertrages war es wichtig, dass der Vertreter "ppa" anmerkt, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
- Wenn eine Person für eine andere "ppa" unterschreibt, benötigt sie in der Regel eine offizielle Vollmacht.
- Der Notar prüfte, ob die Unterschrift "ppa" gültig und rechtskräftig war, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde.