Allodialbesitz

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Definition

Allodialbesitz bezeichnet im deutschen Recht einen Besitz, der nicht von einem Herrn oder einem Übergeber abhängig ist. Es handelt sich um das Recht eines Eigentümers, sein Grundstück oder seine Immobilie ohne Einschränkungen oder Verpflichtungen gegenüber anderen zu nutzen und zu veräußern. Der Allodialbesitz ist somit im Gegensatz zum Lehen oder anderen abhängigen Rechtsverhältnissen vollständig unabhängig.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Familienbesitz wurde im Jahr 1800 in Allodialbesitz umgewandelt.
  • Im Gegensatz zu einem gepachteten Land hat der Landbesitzer beim Allodialbesitz vollständige Entscheidungsfreiheit.
  • Historisch betrachtet waren Allodialbesitzer oft die Befreier vom Feudalsystem.
  • Bei Erbschaften ist es wichtig zu klären, ob das Grundstück im Allodialbesitz oder in einem anderen Rechtsverhältnis steht.