1 prozent regelung

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 1. Mai 2025, 21:39 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Die 1-Prozent-Regelung ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die besagt, dass der geldwerte Vorteil, der einem Arbeitnehmer durch die private Nutzung eines Dienstwagens entsteht, mit einem pauschalen Satz von 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs pro Monat angesetzt werden kann. Diese Regelung erleichtert die Berechnung der zu versteuernden Einkünfte und ist besonders für Arbeitnehmer von Bedeutung, die einen Firmenwagen auch privat nutzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Durch die 1-Prozent-Regelung muss der Arbeitnehmer für die private Nutzung seines Dienstwagens nur einen Betrag von 1 Prozent des Listenpreises versteuern.
  • Viele Arbeitnehmer profitieren von der 1-Prozent-Regelung, da sie die private Nutzung ihres Dienstfahrzeugs steuerlich günstig gestalten können.
  • Die 1-Prozent-Regelung ist besonders attraktiv für Mitarbeiter, die viel unterwegs sind und häufig von einem Firmenwagen Gebrauch machen.
  • Bei der Entscheidung für einen Dienstwagen sollte man die 1-Prozent-Regelung in die steuerliche Gesamtbetrachtung einbeziehen.