Artikel 1 im grundgesetz

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Definition

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Er bildet die Grundlage für die Grundrechte und betont, dass die Menschenwürde unantastbar ist und von allen staatlichen Gewalt zu achten und zu schützen ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Artikel 1 im Grundgesetz sagt eindeutig, dass die Menschenwürde unantastbar ist.
  • Der Schutz der Menschenwürde ist eine zentrale Aufgabe des Staates laut Artikel 1 des Grundgesetzes.
  • Viele Bürger und Organisationen setzen sich aktiv für die Umsetzung von Artikel 1 im Grundgesetz ein.
  • In der Diskussion über Grundrechte wird oft auf die Wichtigkeit von Artikel 1 im Grundgesetz verwiesen.