100 schwerbehinderung
Definition
100 Schwerbehinderung bezeichnet im deutschen Recht eine sehr hohe Grad der Behinderung (GdB), der mit einem GdB von 100 einhergeht. Personen mit einem solchen Grad der Behinderung haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Vergünstigungen, die das Leben mit einer erheblichen Einschränkung erleichtern sollen. Der GdB wird durch ärztliche Gutachten festgestellt und berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Einschränkungen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Personen mit 100 Schwerbehinderung können besondere Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
- Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Menschen mit 100 Schwerbehinderung, verschiedene Vergünstigungen zu nutzen.
- Ein GdB von 100 kann auf eine schwere Erkrankung oder Behinderung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben hat.
- Arbeitnehmer mit 100 Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen besonderen Kündigungsschutz.