150 euro selbstbeteiligung
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Definition
Die Selbstbeteiligung von 150 Euro bezeichnet den Betrag, den eine versicherte Person im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherungsgesellschaft die restlichen Kosten übernimmt. In vielen Versicherungsverträgen, insbesondere in der Kranken-, Auto- oder Haftpflichtversicherung, ist eine Selbstbeteiligung üblich. Diese Regelung dient dazu, die Versichertengemeinschaft zu entlasten und die Versicherten zu einer verantwortungsvolleren Nutzung ihrer Versicherung zu motivieren.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei einem Unfall mit einem Schaden von 500 Euro muss ich 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen.
- Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Versicherungsprämien führen.
- Im Rahmen meiner Krankenversicherung habe ich eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart.
- Viele Verbraucher entscheiden sich für eine Selbstbeteiligung, um die monatlichen Kosten ihrer Policen zu senken.