19 ustg

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Definition

Die Abkürzung 19 UStG bezieht sich auf den deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG), der die Regelung für die Kleinunternehmerregelung beschreibt. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmern, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, von der Erhebung der Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen abzusehen. Kleinunternehmer müssen daher keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, was ihnen bürokratische Erleichterungen verschafft.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Kleinunternehmer kann gemäß § 19 UStG auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten.
  • Wenn der Jahresumsatz unter 22.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
  • Unternehmer sollten sich über die Vor- und Nachteile des § 19 UStG informieren, bevor sie diese Regelung wählen.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen können, wenn sie den § 19 UStG anwenden.