2 mal lebenslänglich

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Definition

Der Ausdruck "2 mal lebenslänglich" bezieht sich in der Regel auf eine strafrechtliche Verurteilung, bei der eine Person zu zwei lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wird. Dies kann in Fällen vorkommen, in denen die Verurteilung für mehrere Taten oder Morde erfolgt, sodass das Urteil parallel zueinander besteht oder sich in der Folge über das ursprüngliche Lebenslänglich hinaus erstrecken kann. In der Praxis bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass die Person mehr Zeit im Gefängnis verbringt als bei einem einfachen lebenslänglichen Urteil, da die Auslegung der Strafen je nach Rechtssystem variieren kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte erhielt 2 mal lebenslänglich, da er in zwei getrennten Fällen verurteilt wurde.
  • In einigen Ländern kann eine Verurteilung zu 2 mal lebenslänglich die Todesstrafe ersetzen.
  • Die Diskussion über die Angemessenheit von Strafen wie 2 mal lebenslänglich ist in der Gesellschaft stark umstritten.
  • Der Richter entschied sich für 2 mal lebenslänglich, um das schwere Verbrechen des Angeklagten angemessen zu ahnden.