33 jahre grundrentenzeiten
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Definition
Der Begriff "33 Jahre Grundrentenzeiten" bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum, der für die Ansprüche auf Grundrente in Deutschland relevant ist. Die Grundrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Personen erhalten, die über einen langen Zeitraum hinweg in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Diese "33 Jahre" sind eine Mindestanzahl an Jahren, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf die Grundrente zu erwerben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um die Grundrente zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt haben.
- Viele Menschen wissen nicht, dass auch Zeiten der Erziehung oder Pflege in die 33 Jahre Grundrentenzeiten einfließen können.
- Eine mögliche Reform könnte die Anforderungen an die 33 Jahre Grundrentenzeiten erleichtern.
- Wer längere Zeit im Ausland gelebt hat, könnte Schwierigkeiten haben, die 33 Jahre Grundrentenzeiten nachzuweisen.