A.g.
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Definition
Der Begriff "a.g." ist eine Abkürzung, die in verschiedenen Kontexten verwendet wird. In der Regel steht "a.g." für "als Geschäftsführer" und wird häufig im geschäftlichen oder rechtlichen Zusammenhang verwendet, um zu zeigen, dass jemand im Namen eines Unternehmens handelt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Geschäftsführer trat a.g. für das Unternehmen auf und unterzeichnete die Verträge.
- Im Protokoll wurde festgehalten, dass die Entscheidung a.g. vom Vorstand getroffen wurde.
- Alle Informationen werden a.g. bereitgestellt und sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Der Anwalt handelte a.g. seiner Mandanten und trat in deren Namen vor Gericht auf.