Absetzbar
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Definition
Absetzbar bezeichnet die Eigenschaft eines Gegenstandes oder einer Ausgabe, von der Steuer abgezogen zu werden. Dies bedeutet, dass der betreffende Betrag nicht steuerpflichtig ist und somit die steuerliche Belastung verringert wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Kosten für das Homeoffice sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar.
- Viele Bürger fragen sich, welche Ausgaben im Rahmen der Einkommensteuer absetzbar sind.
- Das Finanzamt prüft, ob die angegebenen Beträge tatsächlich absetzbar sind.
- Reisekosten sind in vielen Fällen absetzbar, sofern sie nachgewiesen werden können.