Abzugsfähig
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Das Adjektiv „abzugsfähig“ bezeichnet die Möglichkeit, bestimmte Kosten oder Ausgaben von der Steuer abzuziehen. Dies bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen diese Kosten bei der Berechnung ihrer steuerpflichtigen Einnahmen berücksichtigen kann, was zu einer Senkung der Steuerlast führt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Kosten für das Homeoffice sind abzugsfähig, wenn man sie ordnungsgemäß nachweist.
- Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig sind.
- Ausgaben für Fachliteratur sind in vielen Fällen abzugsfähig und können die Steuerlast erheblich mindern.
- Unternehmer sollten sich über abzugsfähige Kosten im Klaren sein, um ihre Steuerlast optimal zu planen.