Abtretungsfrist im insolvenzverfahren

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Definition

Die Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner seine Ansprüche auf bestimmte Vermögenswerte oder Forderungen an einen Dritten abtreten muss, um seine Gläubiger zu befriedigen. Diese Frist kann variieren und ist Teil des Verfahrens zur Schuldentilgung in einem Insolvenzverfahren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren beträgt in der Regel mehrere Monate.
  • Bei Nichteinhaltung der Abtretungsfrist kann es zu Nachteilen für den Schuldner kommen.
  • Die Gläubiger müssen während der Abtretungsfrist ihre Ansprüche geltend machen.
  • Eine zeitgerechte Abtretung kann die Rückzahlung der Schulden erleichtern.