Afg im rentenbescheid
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Definition
AFG im Rentenbescheid steht für "Altersteilzeitförderungsgesetz". Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Arbeitnehmern ermöglicht, in eine Altersteilzeit einzugehen und somit ihre Arbeitszeit vor der offiziellen Rente zu reduzieren, während sie dennoch eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Rentenbescheid wurde mir die AFG aufgeführt, was meine finanzielle Planung erheblich erleichtert.
- Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit gehen, profitieren häufig von der AFG im Rentenbescheid.
- Durch die AFG im Rentenbescheid habe ich die Möglichkeit, langsam in den Ruhestand zu gleiten.
- Die genauen Regelungen zur AFG sind wichtig, um Missverständnisse im Rentenbescheid zu vermeiden.