Alleiniger und unbeschränkter erbe

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Definition

Der Begriff "alleiniger und unbeschränkter Erbe" bezieht sich auf eine Person, die das ausschließliche Recht hat, das Vermögen eines Erblassers zu erben, ohne dass dabei Einschränkungen oder Bedingungen gelten. Solch ein Erbe erhält alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des verstorbenen Erblassers und ist somit der alleinige Nachfolger in der Erbfolge.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der alleinige und unbeschränkte Erbe wurde sofort über sein Recht informiert.
  • Aufgrund des Testaments ist er nun der alleinige und unbeschränkte Erbe des gesamten Familienbesitzes.
  • Der alleinige und unbeschränkte Erbe haftet für alle Schulden des Erblassers.
  • Im Falle des Todes des Erblassers wird der alleinige und unbeschränkte Erbe benannt, um die Nachlassregelungen zu treffen.