Vorerbe

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Definition

Der Begriff "Vorerbe" bezeichnet eine Person, die im Erbfall vor einem anderen Erben das Recht hat, einen Teil des Nachlasses zu erhalten. In vielen Rechtsordnungen wird der Vorerbe oft eingesetzt, um zu regeln, wie das Vermögen eines Verstorbenen verteilt wird, insbesondere wenn es sich um zukünftige Erben handelt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vorerbe erhält zunächst die Kontrolle über das Vermögen des Erblassers.
  • Im Testament wurde eindeutig festgelegt, dass der Vorerbe das Anwesen bis zu seinem Tod nutzen darf.
  • Nach dem Tod der Mutter wurde der Bruder als Vorerbe eingesetzt, um die Finanzen zu verwalten.
  • Der Vorerbe hat jedoch nicht das Recht, das Erbe an Dritte weiterzugeben, ohne die Zustimmung der Nacherben.