Ambulant betreutes wohnen

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Definition

Ambulant betreutes Wohnen bezeichnet eine Wohnform, die Menschen mit Unterstützungsbedarf, wie z.B. Personen mit psychischen Erkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder sozialen Schwierigkeiten, eine eigenständige Lebensführung in einem eigenen Wohnraum ermöglicht. Dabei erhalten die Betroffenen von Fachkräften gezielte Hilfen und Dienstleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Personen zu fördern und ein möglichst normales Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Beim ambulant betreuten Wohnen lebt die Person in ihrer eigenen Wohnung und erhält bei Bedarf Unterstützung.
  • Die Fachkräfte im ambulant betreuten Wohnen helfen den Klienten, ihre alltäglichen Aufgaben eigenständig zu bewältigen.
  • Viele Menschen profitieren von den Dienstleistungen des ambulant betreuten Wohnens, da sie dadurch soziale Teilhabe erleben.
  • Im Rahmen von ambulant betreutem Wohnen finden regelmäßig Gespräche zwischen den Klienten und den Betreuern statt, um den Fortschritt zu besprechen.