Amtlich beglaubigte kopie
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Definition
Eine amtlich beglaubigte Kopie ist eine Kopie eines Dokuments, die von einer autorisierten Stelle, wie zum Beispiel einem Notar oder einer Behörde, auf Echtheit und Übereinstimmung mit dem Original geprüft und bestätigt wird. Diese Art der Kopie wird häufig für offizielle Angelegenheiten benötigt, beispielsweise bei der Vorlage von Dokumenten im Rahmen von Bewerbungsverfahren, zur Beantragung von Visa oder für andere rechtliche Zwecke.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um an der Universität immatrikuliert zu werden, müssen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses einreichen.
- Die Standesbehörde verlangt eine amtlich beglaubigte Kopie des Geburtsurkunde für die Namensänderung.
- Bei vielen Bewerbungen sind amtlich beglaubigte Kopien der Ausbildungszeugnisse notwendig.
- Wenn Sie eine amtlich beglaubigte Kopie anfordern, sollten Sie sich im Voraus über die Gebühren informieren.