Anfechtung
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Definition
Anfechtung bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, eine bestehende Willenserklärung, wie einen Vertrag, anzufechten, um dessen Nichtigkeit oder Aufhebung zu erreichen. Sie tritt in der Regel ein, wenn eine der Vertragsparteien durch Täuschung, Drohung oder Irrtum zu ihrer Entscheidung gekommen ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Anfechtung des Vertrags wurde aufgrund von arglistiger Täuschung eingereicht.
- Durch die Anfechtung konnte der Käufer den Kaufvertrag erfolgreich kippen.
- Die Entscheidung zur Anfechtung war für den Kläger ein wichtiger Schritt in seiner rechtlichen Auseinandersetzung.
- Er erwog die Anfechtung der Unterlassungserklärung, da er sich nicht korrekt informiert fühlte.