Anrechnung auf demnächst fällige beträge einkommensteuer
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Definition
Die Anrechnung auf demnächst fällige Beträge der Einkommensteuer bezeichnet den Vorgang, bei dem bereits geleistete Vorauszahlungen oder Steuerabzüge von dem geschuldeten Betrag der Einkommensteuer abgezogen werden. Diese Anrechnung erfolgt in der Regel bei der jährlichen Steuerveranlagung und dient dazu, die Steuerlast des Steuerpflichtigen zu mindern.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Anrechnung auf demnächst fällige Beträge der Einkommensteuer sorgt dafür, dass Steuerpflichtige nicht doppelt belastet werden.
- Nachdem die Vorauszahlungen geleistet wurden, wurde die Anrechnung auf demnächst fällige Beträge in der Steuererklärung berücksichtigt.
- Viele Steuerzahler freuen sich über die Anrechnung auf demnächst fällige Beträge, da sie somit eine Rückerstattung erhalten können.
- Die Informationen zur Anrechnung auf demnächst fällige Beträge müssen dem Finanzamt rechtzeitig übermittelt werden.