Auf der krankmeldung j06 9 g
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
„auf der Krankmeldung J06 9 G“ bezieht sich auf eine spezifische Diagnose in der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10). Der Code J06 9 G steht für „Akute und wiederkehrende Infektionen der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet“. In der Praxis wird dieser Code häufig verwendet, um eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Atemwegserkrankungen zu bescheinigen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Arztbesuch erhielt ich eine Krankmeldung mit dem Code J06 9 G.
- Die Krankmeldung J06 9 G bestätigt, dass ich aufgrund einer Atemwegserkrankung nicht arbeiten kann.
- Viele Arbeitnehmer fragen sich, was die Diagnose J06 9 G auf ihrer Krankmeldung bedeutet.
- Im Fall von wiederholten Atemwegserkrankungen kann der Code J06 9 G häufig auf der Krankmeldung auftauchen.