Auflassung

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Definition

Auflassung ist ein juristischer Begriff, der in Deutschland insbesondere im Immobilienrecht verwendet wird. Er bezeichnet die Einigung der Parteien über den Eigentumsübergang einer Immobilie, die meist durch eine notarielle Beurkundung erfolgt. Durch die Auflassung wird das Eigentum an einer Immobilie formal übertragen, was in der Regel Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Auflassung muss vor einem Notar erfolgen, damit der Eigentumsübergang rechtsgültig ist.
  • Nach der Auflassung darf der Käufer die Immobilie nach Belieben nutzen und verwalten.
  • Die Parteien haben die Auflassung ordnungsgemäß vollzogen, sodass der Eigentumserwerb im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • Bei Streitigkeiten über die Auflassung kann es zu langen Gerichtsverfahren kommen, wenn die Bedingungen nicht klar geregelt sind.