Auflassungsvormerkung

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Definition

Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Zivilrecht vorkommt. Sie sichert das Recht auf eine zukünftige Eigentumsübertragung an einer Immobilie. Durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird das angestrebte Eigentum an einer Immobilie vor Konkurrenz geschützt, sodass der Verkäufer nicht ohne Weiteres an einen Dritten verkaufen kann. Die Vormerkung ist somit ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung des gesetzlich vorgesehenen Auflassungsverfahrens.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Auflassungsvormerkung wurde erfolgreich im Grundbuch eingetragen, um den Kauf der Immobilie abzusichern.
  • Ohne die Auflassungsvormerkung könnte der Verkäufer die Immobilie an einen anderen Interessenten verkaufen.
  • Bei der Finanzierung eines Hauskaufs ist die Auflassungsvormerkung ein wichtiger Punkt, den Käufer beachten sollten.
  • Die Aussicht auf eine zukünftige Eigentumsübertragung wird durch die Auflassungsvormerkung rechtlich gestärkt und schützt die Käuferinteressen.