Auflassungsvormerkung im grundbuch

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Definition

Die Auflassungsvormerkung ist ein im deutschen Grundbuch verzeichnetes Rechtsinstitut, das den Erwerb eines Grundstücks in der Zukunft absichert. Sie dient dazu, den Anspruch des Käufer oder einer anderen berechtigten Person auf Eigentumserwerb an einem Grundstück zu schützen, bis der Eigentumsübergang tatsächlich vollzogen wird. Die Vormerkung wird in das Grundbuch eingetragen und bewirkt, dass der Verkäufer das Grundstück in der Zeit bis zur endgültigen Eintragung des neuen Eigentümers nicht mehr an andere Personen veräußern kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Auflassungsvormerkung stellt sicher, dass das Grundstück bis zur endgültigen Eintragung geschützt ist.
  • Ohne die Auflassungsvormerkung könnte der Verkäufer das Grundstück an einen Dritten verkaufen.
  • Bei der Kaufabwicklung von Immobilien ist die Auflassungsvormerkung ein wichtiger Schritt.
  • Käufer sollten sich stets über die bestehenden Auflassungsvormerkungen im Grundbuch informieren.