Auftrag freigeben sparkasse

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Definition

Der Begriff "Auftrag freigeben" bezieht sich im Kontext der Sparkasse auf den Prozess, einen erteilten Auftrag, beispielsweise eine Überweisung oder einen Dauerauftrag, zur Ausführung zu bestätigen. Dies kann sowohl online über das Online-Banking als auch in der Filiale erfolgen. Die Freigabe ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Auftrag ordnungsgemäß und mit Zustimmung des Kontoinhabers bearbeitet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um den Auftrag freizugeben, müssen Sie sich in Ihr Online-Banking einloggen.
  • Der Mitarbeiter der Sparkasse hat den Auftrag freigegeben, sodass die Überweisung nun bearbeitet werden kann.
  • Bei Fragen zur Freigabe Ihres Auftrags können Sie sich jederzeit an den Kundenservice wenden.
  • Nach der Überprüfung des Auftrags hat der Kunde entschieden, diesen freizugeben.