Ausgleichswert beim versorgungsausgleich

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Definition

Der Ausgleichswert beim Versorgungsausgleich bezeichnet den Betrag, der im Rahmen der Scheidung zwischen den Ehepartnern verteilt wird, um die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung (z. B. Rentenansprüche) auszugleichen. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Rentenansprüche zu gewährleisten, die während der Ehe entstanden sind, um beiden Partnern eine angemessene Altersvorsorge zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Ausgleichswert beim Versorgungsausgleich spielt eine entscheidende Rolle in den finanziellen Verhandlungen nach einer Scheidung.
  • Um eine gerechte Verteilung zu erreichen, muss der Ausgleichswert umfassend und transparent berechnet werden.
  • Bei der Berechnung des Ausgleichswertes sind verschiedene Faktoren wie die Dauer der Ehe und die jeweiligen Verdienste der Partner zu berücksichtigen.
  • Ein unzureichender Ausgleichswert kann in einigen Fällen zu erheblichen finanziellen Nachteilen für einen der Ex-Partner führen.