Bedarfsgemeinschaft bei bürgergeld

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Definition

Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld bezeichnet der Begriff diejenigen Personen, die zusammen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Bedarfsgemeinschaft wird in der Regel durch eine Haushaltsgemeinschaft definiert, in der die finanziellen Mittel und Bedürfnisse der Mitglieder zusammen betrachtet werden, um den Sozialhilfebedarf zu ermitteln.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In einer Bedarfsgemeinschaft werden die Einkommen und Ausgaben aller Mitglieder berücksichtigt.
  • Für die Berechnung des Bürgergeldes ist es wichtig, die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft zu kennen.
  • Wenn sich die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verändern, kann dies Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen haben.
  • Oft leben mehrere Familienmitglieder in einer Bedarfsgemeinschaft, um die Lebenshaltungskosten zu teilen.