Bedarfsgemeinschaft bei hartz 4

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Definition

Eine Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV bezeichnet eine Gruppe von Personen, die gemeinsam im Haushalt leben und deren finanzielle Bedarfe zusammen berücksichtigt werden. Diese Gemeinschaft kann aus verschiedenen Personen bestehen, wie zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte. Bei der Berechnung von Leistungsansprüchen werden die Einkünfte und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gemeinsam betrachtet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Bedarfsgemeinschaft kann sich aus Eltern und ihren Kindern zusammensetzen.
  • Bei der Antragstellung für Hartz IV müssen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ihre Einkünfte offenlegen.
  • Für die Höhe der Leistungen ist die zusammengefasste wirtschaftliche Situation der Bedarfsgemeinschaft entscheidend.
  • Wenn ein neues Mitglied in die Bedarfsgemeinschaft einzieht, kann dies Auswirkungen auf die Leistungshöhe haben.