Befreiung von 181 bgb vollmacht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Befreiung von 181 BGB Vollmacht beschreibt den Vorgang, bei dem eine Person, die bevollmächtigt wurde, ihre Vollmacht zurückgibt oder aufhebt. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland verankert und regelt die rechtlichen Aspekte der Vollmacht und deren Beendigung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Befreiung von 181 BGB Vollmacht kann durch den Bevollmächtigten selbst erfolgen.
- Nach erneuter Überlegung entschloss sich der Geschäftsführer zur Befreiung von 181 BGB Vollmacht.
- Die Befreiung von 181 BGB Vollmacht muss schriftlich erfolgen, um rechtlich bindend zu sein.
- Im Falle einer Befreiung von 181 BGB Vollmacht erlischt die Befugnis zur Vertretung sofort.