Beitragspflichtige einnahme an

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Definition

Beitragspflichtige Einnahme bezeichnet jegliche Form von Einkünften, die der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Diese Einnahmen sind in der Regel für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen relevant und müssen dem zuständigen Versicherungs- oder Finanzamt gemeldet werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die selbständigen Tätigkeiten des Freelancers sind beitragspflichtige Einnahmen, die er bei der Steuererklärung angeben muss.
  • Auch Mieteinnahmen können beitragspflichtige Einnahmen sein, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
  • Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre beitragspflichtigen Einnahmen regelmäßig dem Arbeitgeber zu melden.
  • Im Rahmen der Rentenversicherung werden ausschließlich beitragspflichtige Einnahmen zur Berechnung der Rente herangezogen.