Bestandsschutz im arbeitsrecht

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Definition

Der Bestandsschutz im Arbeitsrecht bezeichnet den rechtlichen Schutz von bestehenden Arbeitsverhältnissen und deren Bedingungen. Er stellt sicher, dass einmal eingerichtete Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres verändert oder aufgehoben werden können, insbesondere im Hinblick auf Kündigungen oder Leistungsanpassungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Bestandsschutz sorgt dafür, dass langjährige Mitarbeiter nicht einfach gekündigt werden können.
  • In vielen Fällen müssen Arbeitgeber die Gründe für eine Kündigung rechtfertigen, um den Bestandsschutz der Arbeitnehmer zu wahren.
  • Ein tariflicher Bestandsschutz kann zusätzliche Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
  • Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass sie beim Eingreifen in ein bestehendes Arbeitsverhältnis den Bestandsschutz beachten müssen.