Beteiligung öffentliche hand

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Definition

Die Beteiligung der öffentlichen Hand bezieht sich auf die aktive Mitwirkung staatlicher Einrichtungen, Kommunen oder anderer öffentlicher Institutionen an Projekten, Entscheidungen oder Initiativen, die das Gemeinwohl betreffen. Diese Beteiligung kann in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel in der Planung, Finanzierung oder Durchführung öffentlicher Projekte.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Beteiligung der öffentlichen Hand an dem Bauprojekt sorgt für Transparenz und Bürgernähe.
  • In der Stadtentwicklung spielt die Beteiligung der öffentlichen Hand eine entscheidende Rolle, um die Bedürfnisse der Bürger zu berücksichtigen.
  • Durch die Beteiligung der öffentlichen Hand an sozialen Projekten wird die Chancengleichheit gefördert.
  • Viele Bürger fordern eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand bei der Gestaltung von Lebensräumen.