Beteiligung öffentlicher hand

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Definition

Die Beteiligung der öffentlichen Hand bezeichnet die Mitwirkung oder die Investitionen staatlicher und kommunaler Institutionen in Projekte, Unternehmen oder Einrichtungen, die in der Regel im Interesse der Allgemeinheit liegen. Dies kann sowohl durch finanzielle Mittel als auch durch andere Formen der Unterstützung erfolgen. Ziel ist es häufig, eine positive Entwicklung im wirtschaftlichen, sozialen oder infrastrukturellen Bereich zu fördern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Beteiligung der öffentlichen Hand an diesem Infrastrukturprojekt sorgt dafür, dass wichtige Verkehrswege finanziert werden können.
  • Viele Kommunen setzen auf die Beteiligung der öffentlichen Hand, um soziale Einrichtungen zu unterstützen.
  • Die öffentliche Hand übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Beteiligung an nachhaltigen Projekten zur Förderung von erneuerbaren Energien.
  • Durch die Beteiligung der öffentlichen Hand können auch kleinere Unternehmen von staatlichen Förderungen profitieren.