Betreuung in allen angelegenheiten

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Begriff "Betreuung in allen Angelegenheiten" bezeichnet die rechtliche Vertretung und Unterstützung einer Person, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Diese Betreuung kann verschiedene Lebensbereiche umfassen, wie finanzielle Entscheidungen, medizinische Fragen und alltägliche Lebensführung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Betreuung in allen Angelegenheiten ist erforderlich, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen.
  • Im Rahmen der Betreuung in allen Angelegenheiten sollte der Betreuer stets im besten Interesse des Betreuten handeln.
  • Viele Menschen sind sich nicht bewusst, welche Rechte sie im Falle einer Betreuung in allen Angelegenheiten haben.
  • Die rechtliche Grundlage für die Betreuung in allen Angelegenheiten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.