Betreuung mit einwilligungsvorbehalt

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Definition

Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bezeichnet eine spezielle Form der rechtlichen Betreuung, bei der eine betreute Person nur für bestimmte Angelegenheiten rechtlich unterstützt wird, jedoch in anderen Belangen weiterhin selbständig Entscheidungen treffen kann. Hierbei wird die Einwilligung der betreuten Person in bestimmten Angelegenheiten vorausgesetzt, während sie in anderen Bereichen möglicherweise eingeschränkt ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt ermöglicht es der betreuten Person, in bestimmten Angelegenheiten selbständig zu entscheiden.
  • Bei der Entscheidung über medizinische Behandlungen muss die Einwilligungsvorbehalt beachtet werden.
  • Oft ist eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt die geeignete Lösung für Personen, die noch in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen.
  • Ein Einwilligungsvorbehalt kann den Prozess der Betreuung flexibler gestalten und die Selbstbestimmung der Betroffenen fördern.