Bezugsrecht aktien

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Definition

Das Bezugsrecht bei Aktien beschreibt das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seine Anteile proportional zu den bestehenden Aktien zu erwerben. Dieses Recht sorgt dafür, dass die Anteilseigner ihre Stimmrechte und ihren prozentualen Anteil am Unternehmen behalten können. Ohne das Bezugsrecht könnten neue Aktionäre einsteigen und die Stimmverhältnisse zugunsten der Neuen verschieben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Aktionäre sollten über ihr Bezugsrecht informiert werden, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
  • Bei der letzten Hauptversammlung wurde beschlossen, allen Aktionären ein Bezugsrecht bei der bevorstehenden Kapitalerhöhung einzuräumen.
  • Das Unternehmen bot den Altaktionären die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte innerhalb von zwei Wochen auszuüben.
  • Ohne das Bezugsrecht hätten bestehende Aktionäre ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung verloren.