Bezugsrechte bei aktien

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Definition

Bezugsrechte bei Aktien sind Rechte, die bestehenden Aktionären eines Unternehmens ermöglichen, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Diese Rechte dienen dazu, die Stimm- und Eigentumsverhältnisse der bisherigen Aktionäre zu wahren und eine Verwässerung ihrer Anteile zu verhindern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Wenn das Unternehmen eine Kapitalerhöhung plant, erhalten die Aktionäre Bezugsrechte, um ihre Anteile zu schützen.
  • Die Bezugsrechte erlauben es den Aktionären, bei der Emission neuer Aktien bevorzugt zuzuschlagen.
  • Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben, riskieren eine Verwässerung ihres Anteils an dem Unternehmen.
  • In vielen Fällen können Bezugsrechte auch an Dritte verkauft werden, was zusätzliche Einnahmen für die Aktionäre generiert.