Bimschv stufe 1 bestandsschutz
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Definition
Der Begriff "BimSchV Stufe 1 Bestandsschutz" bezieht sich auf den rechtlichen Status von bestehenden Anlagen, die unter die erste Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BimSchV) fallen. Diese Regelung ermöglicht es, dass bestimmte ältere Anlagen, welche vor Inkrafttreten neuerer Vorschriften in Betrieb genommen wurden, weiterhin betrieben werden dürfen, auch wenn sie nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen. Der Bestandsschutz stellt somit einen Kompromiss zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Betreibung dar.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Betreiber des Kraftwerks kann sich auf den BimSchV Stufe 1 Bestandsschutz berufen, um die Anlage weiterhin in Betrieb zu halten.
- Durch den Bestandsschutz nach BimSchV Stufe 1 sind viele ältere Betriebsstätten voralledem vor einer sofortigen Schließung geschützt.
- Die Einhaltung der neuen Emissionsgrenzwerte ist für Neuinstallationen verbindlich, während Anlagen mit BimSchV Stufe 1 Bestandsschutz davon ausgenommen sind.
- Der Gesetzgeber hat mit der BimSchV Stufe 1 einen wichtigen Schritt zum Ausgleich zwischen Umweltstandards und wirtschaftlichen Interessen vollzogen.