Bindefrist bei ausschreibungen

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Definition

Die Bindefrist bei Ausschreibungen bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Anbieter an sein Angebot gebunden ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter sein Angebot zurückziehen oder ändern, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Bindefrist beginnt in der Regel mit dem Einsendeschluss der Angebote und soll sicherstellen, dass die Auftraggeber eine gewisse Planungs- und Entscheidungszeit haben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Bindefrist für die aktuelle Ausschreibung beträgt vier Wochen, was ausreichend Zeit für die Angebotsprüfung bietet.
  • Nach Ablauf der Bindefrist kann der Anbieter sein Angebot nicht mehr zurückziehen.
  • Es ist wichtig, die Bindefrist im Ausschreibungsverfahren genau zu beachten, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
  • Viele Auftraggeber nutzen die Bindefrist, um sicherzustellen, dass sie eine fundierte Entscheidung treffen können, bevor sie einen Zuschlag erteilen.