Bis zum vollendeten 14 lebensjahr

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Definition

„Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“ bezeichnet den Zeitraum, der von der Geburt einer Person bis zu ihrem 14. Geburtstag reicht. Während dieses Zeitraums wird eine Person als minderjährig angesehen, was in vielen rechtlichen Kontexten spezifische Auswirkungen hat, insbesondere im Jugendrecht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Kinder dürfen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen.
  • In Deutschland gelten spezielle Gesetze für Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
  • Die Teilnahme an bestimmten Wettkämpfen ist für Teilnehmer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr häufig eingeschränkt.
  • Pädagogische Maßnahmen richten sich oft besonders an Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.