Bis zum vollendeten 18 lebensjahr

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Definition

Der Ausdruck "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr" bezeichnet den Zeitraum, der von der Geburt bis zum Erreichen des 18. Geburtstags reicht. Während dieser Zeit ist eine Person rechtlich als Minderjährige einzustufen, was bedeutet, dass sie bestimmte Rechte und Pflichten nicht in vollem Umfang ausüben kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland kann man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keine Verträge ohne die Zustimmung der Eltern abschließen.
  • Die Schulpflicht endet in der Regel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, es sei denn, der Schüler entscheidet sich für eine weitere Ausbildung.
  • Viele Rechte, wie zum Beispiel das Wahlrecht, erlangt man erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Die meisten Jugendlichen haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr noch keinen eigenen Führerschein.