Deutsche staatsangehörigkeit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat Deutschland. Sie verleiht ein Bündel von Rechten und Pflichten, einschließlich des Rechts auf Aufenthalt, Wahlrecht und die Möglichkeit, einen deutschen Reisepass zu beantragen. Die Staatsangehörigkeit kann durch Geburt, Einbürgerung oder Abstammung erlangt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die deutsche Staatsangehörigkeit berechtigt zum Aufenthalt in Deutschland.
- Nach erfolgreicher Einbürgerung erhielt er die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit unterscheiden sich je nach Fall.
- Viele Menschen träumen davon, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.