Deutschland ist ein bundesstaat. das
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Deutschland ist ein Bundesstaat, was bedeutet, dass es aus mehreren Bundesländern besteht, die jeweils eine eigene Regierung und bestimmte Kompetenzen besitzen. Diese föderale Struktur ermöglicht eine dezentrale Verwaltung und Entscheidungsfindung, wodurch den Bedürfnissen der verschiedenen Regionen Rechnung getragen werden kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht.
- In einem Bundesstaat haben die einzelnen Länder eine hohe Autonomie.
- Die Verfassung des Bundesstaates regelt die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern.
- Die föderale Struktur Deutschlands fördert die politische Teilhabe der Bürger in den verschiedenen Regionen.