Die abkürzung gl
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Definition
Die Abkürzung "GL" kann verschiedene Bedeutungen haben, je nach Kontext. Häufig steht sie für "Gleichgewichtslage", "Gesetzliche Unfallversicherung" oder auch "Gleitlager". In der Wirtschaft kann "GL" auch "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH) bezeichnen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die GL ist ein wichtiger Punkt in der mechanischen Analyse von Systemen.
- In der Unternehmensform "GL" sind die Haftungsrisiken für die Gesellschafter begrenzt.
- Das Gleitlager sorgt für eine reibungslose Bewegung der Maschinenkomponenten.
- Bei der Berechnung der GL muss das Gleichgewicht der Kräfte berücksichtigt werden.