Die kosten des rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

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Definition

"Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben" bedeutet, dass beide Parteien eines Rechtsstreits die Kosten, die durch das Verfahren entstanden sind, nicht tragen müssen, da diese gegenseitig erlassen werden. Dies ist häufig der Fall, wenn das Gericht zu dem Entschluss kommt, dass die Ansprüche der Parteien in einem bestimmten Maße berechtigt waren und somit keine der Parteien die alleinige Verantwortung für die Kosten tragen soll.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Fall des letztinstanzlichen Urteils wurden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.
  • Das Gericht entschied, dass die Kosten des Rechtsstreits aufgrund der unklaren Rechtslage gegeneinander aufgehoben werden sollten.
  • Unter den gegebenen Umständen wären beide Parteien von der Kostenpflicht befreit, da die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben wurden.
  • Der Richter erklärte, dass die Kosten des Verfahrens aufgrund der beiderseitigen Argumentation gegeneinander aufgehoben werden.