Drittschuldnererklärung

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Definition

Die Drittschuldnererklärung ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und beschreibt die Erklärung eines Drittschuldners, der gegenüber dem Gläubiger eines Schuldners über die Höhe seiner Schuld informiert. Diese Erklärung erfolgt in der Regel im Rahmen einer Pfändung und hat zum Ziel, dem Gläubiger Aufschluss über die Ansprüche des Schuldners zu geben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Drittschuldnererklärung wurde dem Gerichtsvollzieher rechtzeitig übergeben.
  • Im Rahmen der Drittschuldnererklärung musste der Schuldner offenlegen, welche Beträge ihm von Dritten zustehen.
  • Der Gläubiger wartete gespannt auf die Drittschuldnererklärung, um das weitere Vorgehen planen zu können.
  • Nach Erhalt der Drittschuldnererklärung konnte der Gläubiger seine Ansprüche besser einschätzen.