E.v.
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Definition
Das Kürzel "e.V." steht für "eingetragener Verein". Es handelt sich um eine in Deutschland gängige Rechtsform für Vereine, die beim zuständigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Status als e.V. bringt bestimmte rechtliche Vorteile mit sich, wie z.B. die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen und haftungsbeschränkte Struktur für die Mitglieder.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der FC Musterstadt ist als e.V. im Vereinsregister eingetragen und ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme an verschiedenen Sportaktivitäten.
- Viele gemeinnützige Organisationen wählen den Status eines e.V., um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
- Die Satzung des Vereins legt fest, wie die Mitgliederversammlung abzuhalten ist und wie der Vorstand gewählt wird.
- Ein e.V. kann rechtlich klagen und verklagt werden, was ihn von nicht eingetragenen Vereinen unterscheidet.