Ega auf der lohnabrechnung

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Definition

EGA auf der Lohnabrechnung steht für "Erhöhung der Gehaltsanteile". Es ist ein Begriff aus dem Bereich der Lohnabrechnung und beschreibt die zusätzlichen Leistungen oder Zuschläge, die ein Arbeitnehmer erhält. Diese können verschiedene Formen annehmen, wie etwa Überstundenvergütungen, Sonderzahlungen oder Zulagen. EGA wirkt sich direkt auf das Bruttogehalt und somit auch auf das Nettogehalt des Arbeitnehmers aus.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die EGA auf der Lohnabrechnung zeigt die zusätzlichen Vergütungen für Überstunden.
  • Durch die EGA erhält der Mitarbeiter eine spürbare Erhöhung seines monatlichen Nettogehalts.
  • In diesem Monat hat die EGA durch eine Sonderzahlung an alle Angestellten positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation.
  • Arbeitnehmer sollten die EGA auf ihrer Lohnabrechnung genau prüfen, um sicherzustellen, dass alle Zuschläge korrekt berücksichtigt wurden.