Ega in der lohnabrechnung
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Definition
EGA in der Lohnabrechnung steht für "Entgeltgruppeneinteilung", ein Begriff, der die Einordnung von Beschäftigten in bestimmte Entgeltgruppen beschreibt. Diese Einteilung erfolgt auf Basis von verschiedenen Kriterien wie der ausgeübten Tätigkeit, der beruflichen Qualifikation und der Erfahrung des Mitarbeiters. Die EGA ist entscheidend für die Berechnung des Bruttolohns bzw. Gehalts und stellt sicher, dass Arbeitnehmer gemäß ihrer Qualifikationen und Aufgaben angemessen entlohnt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die EGA wird im aktuellen Tarifvertrag genau definiert.
- Arbeitnehmer werden je nach ihrer EGA in unterschiedliche Lohnklassen eingeteilt.
- Eine präzise EGA ist wichtig, um Ungleichheiten in der Vergütung zu vermeiden.
- Aufgrund seiner Erfahrung wurde der Mitarbeiter in eine höhere EGA eingestuft.